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| Widerrufsfolgen - Wertersatz: |
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Sie vermeiden eine Ersatzpflicht für Wertminderung auf jeden Fall, wenn Sie die Ware in ungeöffneter Originalverpackung zurücksenden.
Unsere Erfahrungswerte haben gezeigt, dass bei bestimmten Verschlechterungen bzw. unvollständigen Rücksendungen Wertminderungen entstanden sind. Beispielhaft sehen Sie die in der Vergangenheit gegebene Rückerstattung für retournierte Ware:
Zustand der retournierten Ware |
A-Ware: komplett, Siegel unverletzt, unbenutzt, unbeschriftet
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B-Ware: geöffnet, Nutzungsspuren, Ware unvollständig zurückgesendet (fehlende Teile des Lieferumfangs), Siegel verletzt,
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| Computer, Notebooks |
100% |
50% bis 80% |
Digitalkameras, Camcorder
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100% |
50% bis 80% |
| Haushaltsgeräte |
100% |
50% bis 80% |
HiFi, DVD, Heimkino, TV, LCD
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100% |
50% bis 80% |
| Sonstiges Zubehör |
100% |
50% bis 80% |
| restliches Sortiment |
100% |
50% bis 80% |
| Software & Datenträger |
100% |
Keine Rücknahme nach Entsiegelung möglich! |
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